Stand: 23.03.2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Seminar- und Konferenzräumen der Kabine von Birger Siemering

1. Geltungsbereich

Für die Überlassung von Konferenzräumen zur Durchführung von Veranstaltungen im Konferenzzentrum von Birger Siemering (im Folgenden „Die Kabine") an die Kunden von Birger Siemering (im Folgenden „Kunde") sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende oder Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Kabine ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Die Kabine das Konferenzzentrum in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos zur Verfügung stellt.

Die Bestimmungen der Reservierungsbestätigung der Kabine gelten vorrangig.

2. Zustandekommen des Mietvertrags

Die Buchungsanfrage des Kunden gegenüber der Kabine stellt ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Durch eine schriftliche Reservierungsbestätigung nimmt die Kabine das Angebot an und der Mietvertrag kommt zustande.

Alle Angebote der Kabine sind freibleibend.

Ist der Kunde nicht zugleich Veranstalter und Nutzer der Räume, handelt es sich um eine Untervermietung an den jeweiligen Nutzer/Veranstalter, die nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kabine gestattet ist.

Ist der Kunde nicht zugleich Nutzer/Veranstalter der in den Konferenzräumen stattfindenden Veranstaltung, haftet er gegenüber der Kabine mit dem Nutzer/Veranstalter als Gesamtschuldner.

3. Mietgegenstand und Mietzeit

Der in der Reservierungsbestätigung aufgeführte Konferenzraum nebst der in der Reservierungsbestätigung genannten Ausstattung (im Folgenden „Mietgegenstand") wird dem Kunden in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis überlassen. Das Mietverhältnis endet an dem in der Reservierungsbestätigung genannten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Kabine übergibt dem Kunden mit der Auftragsbestätigung einen Keycode zum eintritt in den Mietgegenstand.

Trägt der Kunde bei Übernahme des Mietgegenstands keine Beanstandungen vor, gilt dieser als mangelfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Kabine behält sich vor, vor Beginn und nach Ende der Mietdauer eine gemeinsame Begehung des Mietgegenstandes von dem Kunden zu verlangen.

Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietdauer den Mietgegenstand zu räumen sowie alle dazugehörenden Einrichtungen in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Die Kabine ist berechtigt, Räumungs- bzw. Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Kunden selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.

4. Nutzung des Mietgegenstandes

Aufbau, Durchführung und Abbau der Veranstaltung des Kunden haben in Abstimmung mit der Kabine zu erfolgen. Der Kunde hat hierbei die geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Versammlungsstättenverordnung, Unfallverhütungs- und Brandschutz­bestimmungen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung des Kunden, für die Erfüllung von Anzeigepflichten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat, soweit erforderlich, die Abnahme durch die zuständige Behörde bzw. Einrichtungen auf seine Kosten zu veranlassen.

Dem Kunden ist bekannt, dass nur die in der Reservierungsbestätigung angegebene Anzahl an Personen gleichzeitig an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Etwaige Änderungen müssen der Kabine im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen ihrer Zustimmung.

Die Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden dürfen die sanitären Anlagen der Konferenzräume nutzen.

Der Kunde ist berechtigt, den Mietgegenstand montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zu nutzen. Eine Nutzung des Mietgegenstandes außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dem Kunden ist bekannt, dass hierfür gegebenenfalls weitere Kosten entstehen, da ein Mitarbeiter der Kabine während der Veranstaltung des Kunden in den Konferenzräumen der Kabine anwesend sein muss.

Der Mietgegenstand ist pfleglich zu behandeln. Änderungen des Mietgegenstandes, insbesondere das Anbringen von Gegenständen – ausgenommen Post it’s – an dessen Wänden, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kabine zulässig.

Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine Teilnehmer auf das Rauchverbot hinzuweisen.

5. Miete

Maßgebend ist die in der Reservierungsbestätigung ausgewiesene Miete zuzüglich Umsatzsteuer. Die Miete schließt die Kosten für Klimatisierung, allgemeine Raumbeleuchtung, sowie die Nutzung der sanitären Anlagen der Kabine ein.

Alle Rechnungen der Kabine sind mit Ende der Mietzeit, spätestens vierzehn Tage nach Zugang einer Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Im Übrigen kann die Kabine, soweit nichts anderes vereinbart ist, jederzeit eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist die Kabine berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Ersatzpflicht für weiteren Verzugsschaden der Kabine bleibt unberührt.

6. Catering, Moderationsutensilien und Konferenztechnik

Die Kabine stellt dem Kunden Moderationsutensilien (Stifte, Moderationskarten, Blöcke, Flipchartpapier u.ä.) auf Nachfrage zur Verfügung. Die Kosten für die Moderationsutensilien stehen im Angebot.

Ferner stellt die Kabine dem Kunden Konferenztechnik (Beamer, Whiteboard, Flipchart, Metaplanwände u.ä.) mit den gängigen Schnittstellen zur Verfügung. Die Kosten für die Konferenztechnik sind mit der Miete abgegolten.

Weiter haben die Gäste der Kabine die Möglichkeit ein Gäste-WLAN zu nutzen. Den Nutzern sind jegliche Handlungen bei der Verwendung des WLAN untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Da der Zugang zum WLAN kostenlos ist, besteht kein Anspruch auf Nutzung des WLAN, eine störungs- und unterbrechungsfreie Verbindung sowie eine uneingeschränkte Nutzbarkeit aller Dienste. Der Kabine ist es jederzeit erlaubt den Zugang zum Internet zu sperren oder die Nutzung für einzelne zu unterbinden

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Beauftragten und/oder die Teilnehmer an der Veranstaltung des Kunden verursacht werden. Er hat die Kabine von allen Schadensersatzansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden können, freizustellen, mit Ausnahme der Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Kabine verschuldet worden sind.

Für eingebrachte Gegenstände (Garderobe, Laptops, u.ä.) des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Beauftragten und/oder der Teilnehmer an der Veranstaltung des Kunden übernimmt die Kabine keine Haftung.

Der Kunde haftet für den durch Schäden am Mietgegenstand oder ihre notwendige Beseitigung entstehenden Mietausfall.

Der Kunde hat sich gegen Haftpflicht zu versichern und den Versicherungsschein auf Verlangen vorzulegen.

Während der Mietzeit obliegt dem Kunden die Verkehrssicherungspflicht in den gemieteten Räumen.

8. Haftung der Kabine

Die Kabine haftet für einfache Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).

Im Übrigen haftet die Kabine nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Kabine lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

9. Zugang zum Mietgegenstand

Der Kabine und von dieser beauftragten Dritten ist während der vereinbarten Nutzungszeit der Zutritt zum Mietgegenstand jederzeit zu gestatten.

10. Rücktritt und Kündigung

Die Kabine ist berechtigt, ohne Ersatzverpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn (i) der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt, (ii) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Kabine zu befürchten ist oder (iii) der Mietgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurückzutreten. Soweit der Rücktritt nicht von der Kabine zu vertreten ist, schuldet der Kunde die folgende Ausfallentschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung: (i) Rücktritt bis vier Wochen vor Mietbeginn: keine Ausfallentschädigung, (ii) Rücktritt ab vier Wochen vor Mietbeginn: Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete, (iii) Rücktritt ab eine Woche vor Mietbeginn: Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % der vereinbarten Miete und (iv) Rücktritt ab zwei Tage vor Mietbeginn: Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % der vereinbarten Miete. Dem Mieter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

11. Datenschutz

Die Kabine misst dem Schutz und der Sicherheit von personenbezogenen Daten eine hohe Bedeutung zu und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz- Grundverordnung („DS-GVO").

12. Schlussbestimmungen

Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags.

Nebenabreden, Änderungen und Nachträge des Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Aufhebung dieses Schriftformerfordernis.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

Software created by